17 Apr 2024

Kostendämpfung im Gesundheitswesen – Integrierte Versorgung

0 Kommentare

Vorstoss eidg. Ebene vom 14. März 2024

 

 

Kostendämpfung im Gesundheitswesen – Integrierte Versorgung

Eingereichter Text:

Der Bundesrat wird beauftragt, das Kostendämpfungspotenzial sowie die Umsetzbarkeit der untenstehenden Massnahmen abzuklären und entsprechende Umsetzungsempfehlungen zu unterbreiten. 

  1. Eine Weiterentwicklung der integrierten Versorgung;
  2. Die Behandlung von chronisch kranken Personen in spezialisierten Netzwerken mit geeigneten Versicherungslösungen.

Begründung:

Die Kosten im Gesundheitswesen steigen seit Jahren ungebremst. Wirksame Massnahmen zur Kostenreduktion sind längst bekannt und wurden 2017 in einem Expertenbericht zusammengefasst. Die verschiedenen (unheiligen) Allianzen, die aufgrund der zahlreichen Interessensvertreter/innen möglich sind, erschweren seit Langem die Umsetzung von konkreten Massnahmen, die zur Kostendämpfung beitragen könnten. Die Kostenbremse-Initiative, über die am 9. Juni 2024 abgestimmt wird, schafft bei einer Annahme für den Bund notwendige Steuerungsmöglichkeiten. 

2012 ist die Managed Care Vorlage vor dem Volk gescheitert. Mittlerweile sind jedoch bereits gut 70 Prozent der Versicherten in einem Modell mit eingeschränkter Wahl des Leistungserbringers (vor allem Hausarztmodelle) versichert. Die geplanten Änderungen im Kostendämpfungspaket 2 reichen jedoch nicht aus. Es braucht deshalb eine Weiterentwicklung der integrierten Versorgung,  auch unter Berücksichtigung der Einführung der einheitlichen Finanzierung von ambulant und stationär. 

Weiter könnte auch die Behandlungsqualität – mit möglicher positiver Wirkung auf die Kosten – für chronisch kranke Personen erhöht werden, wenn für diese eine Vorgabe zum Anschluss an ein spezialisiertes Netzwerk eingeführt würde. Der Bundesrat soll hier prüfen, inwiefern eine entsprechende Vorgabe zum Anschluss an ein solches Netzwerk für chronisch kranke Personen umsetzbar wäre.

Zum Vorstoss

[zum Anfang]